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Zirkusbetriebe - Anzeige des Gastauftrittes

Sie möchten als Zirkus Ihr Gastspiel im Veterinäramt anzeigen?


Laut Tierschutzgesetz müssen Sie ihren Aufenthalt im neuen Kreisgebiet spätestens dann bei der jeweils zuständigen Behörde anmelden, wenn Sie den vorherigen Gastspielort verlassen.


Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises ist zuständig für Standorte der 8 Städte und Gemeinden: Bergisch Gladbach, Burscheid,  Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath, Wermelskirchen

Für das gewerbsmäßige Zur-Schau-Stellen von Tieren benötigen Sie eine gültige Erlaubnis (siehe unter Rechtliche Grundlagen weiter unten), welche auch alle mitgeführten Tiere und Tierarten umfasst. Ohne eine solche Erlaubnis, ist ein gewerbsmäßiges Zur-Schau-Stellen von Tieren verboten. Sollten Sie also derzeit über keine gültige Erlaubnis verfügen, oder aber sich der Tierbestand über die bestehende Erlaubnis hinaus verändert haben, ist ein Gastspiel hier im Kreis nicht zulässig. Melden Sie sich bitte rechtzeitig, damit Sie eine Änderung, Verlängerung oder neue Erlaubnis erhalten.

Unter Unterlagen finden Sie alle Informationen, die das Veterinäramt von Ihnen benötigt.
Für Ihre Anmeldung  senden Sie  die notwendigen Unterlagen
- per Fax: 02202-13-106819
- per  E-Mail veterinaer@8aa126ac7a484bba8fdafad44d1f5ec1rbk-online.de oder
- per Post an das Veterinäramt (bitte die Postlaufzeiten beachten) zu.

Sollte uns bereits eine aktuelle tierschutzrechtliche Erlaubnis vorliegen, können Sie Ihren geplanten Aufenthalt  auch telefonisch mitteilen unter : 02202-13-2815.

Unterlagen

- Kopie/Durchschrift der aktuell gültigen Erlaubnis
- Standort des Gastspieles
- Datum der geplanten Anreise
- Ihre Telefonnummer für Rückfragen oder unter Umständen
  die rechtzeitige Nachricht, dass eine Anreise z.B. aus tierseuchenrechtlichen Gründen
  nicht möglich ist

 

Rechtliche Grundlagen

§ 11 Tierschutzgesetz
§ 16 Abs. 1a Tierschutzgesetz

Letzte Aktualisierung: 26.09.2022

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