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Ihr Behördenlotse

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Ausfuhrkennzeichen

Sie möchten ein Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen dauerhaft ins Ausland überführen. Dies können Sie persönlich beim Straßenverkehrsamt Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe rechte Spalte) erledigen, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Rheinisch-Bergischen Kreis haben oder über keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Im Falle der Bevollmächtigung, muss der von Ihnen Beauftragte im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen.



Möchten Sie ein Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug mit ausländischen Fahrzeugpapieren beantragen, welches keine EG-Typgenehmigung (Typgenehmigung der Europäischen Gemeinschaft) bzw. Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugherstellers besitzt, empfehlen wir die telefonische Kontaktaufnahme mit Ihrer Zulassungsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass das Ausfuhrkennzeichen nicht angemeldet werden kann, wenn Unterlagen fehlen.

Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass (Im Original)
- bei Firmen/Selbstständigen Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Kraftfahrzeugbrief und -schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kennzeichen (bei zugelassenen Fahrzeugen)
- spezieller Versicherungsnachweis (gelb) für Ausfuhrkennzeichen 
- Bescheinigung einer Hauptuntersuchung, die mindestens bis zum
  Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens gültig sein muss
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- Kontodaten (IBAN)

  oder im Falle der Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)


Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.

Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
34,60 € und 70,00 €.

Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.

Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

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