Anfang 2010 wurde die Europäische Hochwasser-Risiko-Management-Richtlinie (HWRM-RL) in deutsches Recht übernommen. Ziel der Richtlinie ist es, Hochwasserrisiken deutlich zu machen und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern.
Im Mittelpunkt steht die Vermeidung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Verantwortlich für die Umsetzung der HWRM-RL in NRW sind die Bezirksregierungen. Im ersten Schritt haben diese Gebiete ermittelt, in denen von einem signifikanten Hochwasserrisiko auszugehen ist. Jedoch erfolgte die Bewertung nicht für alle Gewässer. Kleinere Bäche, beziehungsweise Bachabschnitte, an denen bestimmte Schadensgrenzen unterschritten wurden, blieben unbetrachtet. Aber auch an solchen Gewässern sind Hochwasserschäden, zum Beispiel durch Sturzfluten nach Starkregenereignissen, nicht auszuschließen.
Für die Gewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko wurden im nächsten Schritt sogenannte Hochwassergefahrenkarten erstellt. Diese basieren auf Vermessungen des bestehenden Geländes und auf statistischen Abflussprognosen. Das Ergebnis sind Karten, in denen Überflutungsflächen dargestellt sind. Sie treffen Aussagen über drei verschiedene Szenarien, und zwar für Hochwässer, die statistisch alle 10, alle 100 und alle 200 bis 1000 Jahre auftreten können. Die Hochwassergefahrenkarten sind mittlerweile im Internet veröffentlicht (Link siehe rechts) und bieten Ihnen die Möglichkeit, sich über die potentielle Hochwassergefährdung zu informieren.
Die Hochwassergefahrenkarten für den Bemessungsfall des 100-jährlichen Hochwassers wurden auch zur Grundlage der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. In diesen Gebieten greifen bestimmte wasserrechtliche Bestimmungen, die beispielsweise auch das Bauen einschränken. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Verwandte Services.