Therapien (zum Beispiel Autismustherapie)
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen - Therapie beantragen
Für Schulkinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung können heilpädagogische Leistungen (zum Beispiel Autismustherapie) gewährt werden, um die Teilhabe an Bildung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sollte die Krankenkasse nicht als vorrangiger Rehabilitationsträger zuständig sein, kann die Eingliederungshilfe Therapien (zum Beispiel Autismustherapie) für Kinder gewähren.
Die Leistung wird in der Regel unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Für Kinder mit Behinderung, die noch nicht eingeschult sind, ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig, den Link dazu finden Sie unter Zusätzliche Infos.
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