Anzeige einer Mittleren Feuerungsanlage (MFA), 44. BImSchV
Besitzt eine Feuerungsanlage eine Feuerungswärmeleistung zwischen
1 MW und
50 MW, unabhängig vom eingesetzten Brennstoff, so ist diese bei der zuständigen Behörde zu registrieren (siehe auch weiter unten unter Rechtliche Grundlagen).
Folgendes ist dabei zu beachten:
Soll eine Anlage zukünftig betrieben werden, so ist diese
vor Inbetriebnahme der Behörde anzuzeigen.
Unter Formulare finden Sie das Anzeigeformular, welches ausgefüllt an
umwelt@rbk-online.de geschickt werden kann.
Hinweis:Die Registrierung einer unter die 44. BImSchV fallenden Anlage ist verpflichtend. Eine Zuwiederhandlung kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.