Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderung, die in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, können Leistungen für ihre Existenzsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII (Zwölftes Buch) beantragen, wenn das eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreicht.
Die Zuständigkeit für die existenzsichernden Leistungen richtet sich in der Regel nach dem Wohnort vor der erstmaligen Aufnahme in eine besondere Wohnform. Der Rheinisch-Bergische Kreis ist zuständig für die Wohnorte Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Wermelskirchen und Rösrath.
Der Vordruck für den erforderlichen Antrag sowie die Mietbescheinigung des Vermieters finden Sie unter Formulare. Hier finden Sie auch den für die jährliche Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen notwendigen Folgeantrag.
Hinweise und Informationen zu den Vordrucken, Unterlagen sowie zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter Broschüren.
Bei Bedarf beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung und dem weiteren Verfahren. Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Weitere Informationen zum Thema besondere Wohnformen finden Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland. Den Link dorthin finden Sie unter Zusätzliche Infos.
Ergänzender Hinweis:
Neben dem Anspruch auf existenzsichernde Leistungen besteht für die benötigten Unterstützungs- und Assistenzleistungen (Fachleistung) ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (Neuntes Buch) bei dem zuständigen Eingliederungshilfeträger.
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