Sie möchten eine Fahrerlaubnis erwerben und haben Fragen zum Erste Hilfe Nachweis?
Seit dem 21.10.2015 umfasst eine gültige Schulung in Erster Hilfe mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Nur Schulungen in dem genannten umfang können aktuell anerkannt werden.
Ausnahmen hierzu gibt es für (Zahn-) Ärzt*Innen, ausgebildete Gesundheitsfachleute (z.B. Medizinische*r, Zahnmedizinische*r, Tiermedizinische*r oder Pharmazeutisch-kaufmännische*r Fachangestellte*r) oder Schwesternhelfer*In, Pflegediensthelfer*In, Rettungssanitäter*Innen oder Rettungsschwimmer*Innen mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold.
Stellen für Erste Hilfe Ausbildungen müssen eine amtliche Anerkennung besitzen, sofern diese nicht bereits von einem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigt wurden.
Ausschließlich Online durchgeführte Schulungen in Erste Hilfe müssen auf Grund fehlender Anerkennung des Trägers, in allen Fällen von der Fahrerlaubnisbehörde zurückgewiesen werden.
Bei den Regelungen zum Erste Hilfe Nachweis hat es in den vergangen Jahren jedoch einige Veränderungen gegeben.
Vor Oktober 2015 gab es zwei unterschiedliche Formen der Erste Hilfe Schulung. Zum einen die Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen (8 Unterrichtseinheiten), zum anderen eine (große) Erste Hilfe Ausbildung (16 Unterrichtseinheiten).
Durch die Schaffung einer Übergangsregelung hat der Verordnungsgeber ermöglicht, dass Lebensrettende Sofortmaßnahmen auch über den 21.10.2015 hinaus weiterverwendet werden konnten. Alte Erste Hilfe Ausbildungen (mind. 9 Unterrichtseinheiten) werden uneingeschränkt weiter anerkannt.
Durch die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 218) wurde die Übergangsregelung hinsichtlich der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen aber aufgehoben. Danach dürfen nur noch Nachweise anerkannt werden, sofern sie mindestens in einem Umfang von neun Unterrichtseinheiten durchgeführt wurden.
Sollten Sie noch weitere konkrete Fragen zur Antragstellung und zum Ablauf haben, senden Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an
fahrerlaubnisbehoerde@0bd33e32dce5455fb84c84db8a4e8961rbk-online.de und beschreiben Ihren Fall. Sofern Sie eine Rückrufnummer angeben, erhalten Sie telefonisch oder per Mail zeitnah eine Rückmeldung. Alternativ können Sie auch beim
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