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Auflagen-Schlüsselzahlen im Führerschein

Sie haben einen EU-Kartenführerschein und wissen nicht, was die aufgeführten Schlüsselzahlen wie z.B. 01.06, 79.03, 79.04, 171 etc. bedeuten?


Eine Übersicht aller zur Zeit verwendeten Schlüsselzahlen können Sie der Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung entnehmen. Am schnellsten erreichen Sie die Übersicht, wenn Sie hier klicken.

Beachten Sie bitte, dass alle Schlüsselzahlen von 01 bis 99 in der gesamten Europäischen Union gelten. Sämtliche dreistelligen Schlüsselzahlen sind dagegen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Bei konkreten Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Führerscheinstelle gerne zur Verfügung. Stellen Sie bitte Ihre konkrete Anfrage per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@cd31997623b94dce8b19f5fc99c40566rbk-online.de. Alternativ können Sie auch beim Rückrufcenter Ihre Daten hinterlassen. Sie werden zeitnah kontaktiert.

Letzte Aktualisierung: 29.04.2022

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