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Umtausch Führerschein

Sie wollen Ihren alten Papierführerschein in den neuen EU-Kartenführerschein tauschen? Oder haben sich Ihre persönlichen Verhältnisse geändert, wie z.B. Ihr Name, und Sie möchten diese Änderung in Ihrem Führerschein abgeändert haben? Benötigen Sie vielleicht auch einen neuen Führerschein, weil Sie keine Sehhilfe mehr benötigen oder sonstige Auflagen und Beschränkungen geändert werden müssen?


In all diesen Fällen ist es erforderlich, dass Sie Ihren aktuellen Führerschein umtauschen müssen und ein neues Dokument erhalten.

Falls Sie im Besitz eines ausländischen Führerscheins sind, klicken Sie bitte auf Unsere Dienstleistung Umschreibung Ausländische Fahrerlaubnis.

Der sogenannte Pflichtumtausch der Führerscheindokumente erfolgt gestaffelt, um die Höhe der Umtauschanträge über mehrere Jahre zu verteilen.

Die seit 2013 ausgestellten Führerscheine sind mit einem Ablaufdatum von 15 Jahren versehen, so dass ein vorzeitiger Umtausch der Führerscheindokumente, ohne weiteren Grund deutlich vor Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist, nicht empfohlen wird.

Die Staffelung der Umtauschfristen richtet sich danach, ob bereits ein Karten- oder noch ein Papierführerschein (grau/rosa) umgetauscht werden muss.

 

Für den kommenden Stichtag 19.01.2025 sind die Inhaber von Papierführerscheinen des Geburtsjahrgangs 1971 und jünger betroffen.

Für InhaberInnen von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 wurde die Frist zum Umtausch des Führerscheins durch Erlass der Bezirksregierung Köln bis zum 19.07.2024 verlängert. Dies gilt nur für betroffene Personen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Die Fahrerlaubnisbehörde rät allen umtauschpflichtigen Führerscheininhabern, frühestens im Sommer des Vorjahres einen Umtauschantrag im Rahmen des Pflichtumtauschs zu stellen.

Die konkreten Gültigkeitsdaten können Sie der Übersicht entnehmen, die unter der Rubrik "Broschüren" abgerufen werden kann.

Falls Sie im Besitz der Klasse 3 sind, können Sie sich auf Antrag die Klasse T zuteilen lassen. Hierbei handelt es sich um hauptsächlich forst- und / oder landwirtschaftlich genutzte Zugfahrzeuge. Hierfür muss jedoch von Ihnen ein Nachweis vorgelegt werden, dass Sie in der Forst- oder Landwirtschaft tätig sind. Ihre zugehörige Kammer stellt Ihnen hierzu gerne eine entsprechende Bescheinigung aus. Die Zuteilung der Klasse T kann nur bei erstmaliger Umstellung alter Führerscheinklassen erfolgen. Eine nachträgliche Erteilung der Klasse T ist nur durch eine prüfungsgebundene Erweiterung der Fahrerlaubnis möglich.

Falls Ihr Papierführerschein nicht vom Rheinisch-Bergischen Kreis ausgestellt wurde, wird darum gebeten bei der letzten ausstellenden Führerscheinstelle eine so genannte Karteikartenabschrift anzufordern. Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus dem örtlichen Führerscheinregister.

Ein Anschriftenverzeichnis aller Führerscheinstellen finden Sie unter dem Punkt Broschüren.


Antragstellung im Bürgerbü
ro:

Zu Ihrem Bürgerbüro gelangen Sie, wenn Sie unter der Rubrik ‚Verwandte Services‘ auf ihr zuständiges Stadt- bzw. Gemeindegebiet klicken.


Ablauf der Antragstellung
:

Bei Beantragung Ihres neuen Führerscheins erhalten Sie den "alten" Führerschein entwertet und mit einem Gültigkeitsdatum versehen wieder ausgehändigt. Nach wenigen Wochen wird Ihnen der neue EU-Kartenführerschein von der Bundesdruckerei zugeschickt. Ihr alter Führerschein verliert mit Zustellung des neuen Führerscheins automatisch seine Gültigkeit.

In besonders eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, den Führerschein auch als Expresslieferung zu bestellen. Hierbei fallen jedoch zusätzliche Kosten an.

Zwecks Terminvereinbarung zur persönlichen Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde, reservieren Sie sich bitte einen Termin unter folgendem Link: Termin

 

Unterlagen

  • original Führerschein
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), höchstens zwei Jahre alt
  • ggf. Nachweis Tätigkeit in der Forst- oder Landwirtschaftskammer (Klasse T)

Gebühren

  • 30,30 EUR (Umtausch Führerschein mit Direktzustellung)


In Einzelfällen kann die tatsächliche Gebührenhöhe geringfügig abweichen.
Letzte Aktualisierung: 22.05.2024

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