Fahrzeug ummelden von außerhalb des Rheinisch- Bergischen Kreises mit Halterwechsel (zugelassen)
Sie können Ihr Fahrzeug, das bisher bei einer anderen Zulassungsbehörde zugelassen ist, persönlich oder durch eine beauftragte Person ummelden. Dies können Sie beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe rechte Spalte) erledigen.
Soll das Fahrzeug auf eine minderjahrige Person zugelassen werden, muss diese im Besitz der für dieses Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Dies gilt nicht für minderjährige Schwerbehinderte.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug nicht umgemeldet werden kann, wenn Unterlagen fehlen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen/Selbständigen Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- elektronischer Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Kraftfahrzeugbrief und -schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Das bisherige Kennzeichen kann beibehalten oder geändert werden. Bei Vergabe eines GL- Kennzeichens, sind die bisherigen Schilder zur Entwertung vorzulegen
- Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls Vollmacht
- Kontodaten (IBAN)
oder im Falle der Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Gebühren
Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.
Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
17,50 € und 100,50 €.
Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Hinweis:
Die Kennzeichenschilder können Sie vor Ort bei privaten Schilderfirmen
erwerben.
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