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Grundwasserabsenkung

Absenkung des Grundwassers während eines Bauvorhabens.


Bei der Errichtung von Gebäuden in Gebieten mit hohem Grundwasserstand kann es erforderlich werden, die Baugrube durch Absenkung des Grundwassers für die Zeit des Bauvorhabens trocken zu legen. 
Grundsätzlich ist für die Grundwasserabsenkung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die für das Erlaubnisverfahren üblicherweise benötigten Unterlagen sind unter der Rubrik Broschüren unter Grundwasserabsenkung-Informationen zusammengefasst.
Falls das Grundwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden soll, ist zusätzlich die Zustimmung des Kanalnetzbetreibers (Stadt/Gemeinde) erforderlich.
Wenn hingegen das abgeleitete Grundwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll, wird die Einleitung zusammen mit der Grundwasserentnahme in einem Verfahren behandelt.
Sofern die Grundwasserabsenkung nur in geringem Maß und nur für einen kurzen Zeitraum erforderlich ist, kann in Abstimmung mit der Unteren Umweltschutzbehörde auf eine wasserrechtliche Erlaubnis verzichtet werden.
Dauerhafte Grundwasserabsenkungen oder Dränagen werden grundsätzlich nicht zugelassen.

Gebühren

Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Entnahmemenge. Die Mindestgebühr beträgt 200,- Euro.

Letzte Aktualisierung: 23.08.2023

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