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Was macht der Krisenstab?

Aufgabenskizzierung des Krisenstabes des Rheinisch-Bergischen Kreises


Der Krisenstab leitet und koordiniert die Krisenbewältigung in Hinblick auf alle zu treffenden Verwaltungsmaßnahmen (administrativ-organisatorische Maßnahmen). Administrativ-organisatorische Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die von einer Verwaltung aufgrund rechtlicher Vorgaben, finanzieller Zuständigkeiten oder politischer Verantwortung zu treffen sind.
Dies erfordert eine unter den eventuell zeitkritischen Bedingungen eines Ereignisses schnelle, ausgewogene Handlungsweise unter Beachtung aller notwendigen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte.

Im Krisenstab arbeiten alle zur Bewältigung der Schadenslage notwendigen beziehungsweise zuständigen Ämter der eigenen Verwaltung, anderer Behörden und Dritte mit besonderen Kenntnissen (zum Beispiel Vertreter von Versorgungs- und Infrastrukturunternehmen) mit.
Die eigenverantwortliche und vorrangige Veranlassung, Umsetzung und Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen überträgt der Krisenstab auf die einzelnen Fachbereiche.

Der Krisenstab informiert betroffene Behörden, Einrichtungen und Stellen sowie die Öffentlichkeit über relevante Entscheidungen und Maßnahmen.

Falls zur Bewältigung desselben Schadenereignisses (z. B. aufgrund der räumlichen Größe) auch Krisenstäbe bei weiteren Kreisen bzw. kreisfreien Städten, kreisangehörigen Kommunen oder aufgrund seiner Bedeutung auf Ebene von Bezirksregierung und/oder Land bestehen, obliegt dem Krisenstab die horizontale und vertikale Kommunikation und Abstimmung.

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 15.05.2024

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