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Akteneinsicht in Bauakten

Einsichtnahme in abgeschlossene Bauakten


Das Bauamt des Rheinisch-Bergischen Kreises ist zuständige Baugenehmigungsbehörde für die Stadt Burscheid und die Gemeinden Kürten und Odenthal.

Für diesen Zuständigkeitsbereich hat das Bauamt des Kreises die abgeschlossenen Baugenehmigungsakten über alle genehmigten Bauvorhaben zunächst als papierakte archiviert. Diese Papierakten werden mittlerweile in digitaler Form vorgehalten.

Die Archivierung/Digitalisierung dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Anspruch privater Grundstückseigentümer auf die Inanspruchnahme des Archivs besteht daher nicht. So schreibt auch § 74 Abs. 5 BauO NRW 2018 vor, dass die Bauherrschaft und die späteren EigentümerInnen die Baugenehmigung einschließlich der Bauvorlagen sowie bautechnische Nachweise und Bescheinigungen von Sachverständigen aufzubewahren und an mögliche Rechtsnachfolger weiter zu geben haben.

Die Einsichtnahme in die Bauakten/Digitalisate für die BürgerInnen stellt vielmehr ein freiwilliges Serviceangebot dar. Da die Akten eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, wird die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immoblilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse gewährt.
Aufgrund der hohen Anzahl an archivierten/digitalisierten Bauakten ist nicht auszuschließen, dass Akten unvollständig oder nicht mehr verfügbar sind. In dem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber nicht für alle Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht vorsieht, so dass keine Gewähr für die Vollständigkeit einer Bauakte geboten werden kann.

Als Eigentümer eines bebauten Grundstückes können Sie die beim Bauamt des Rheinisch-Bergischen Kreises vorhandenen Bauakten/Digitalisate zu Ihrem Grundstück einsehen.

Auch mit einer Vollmacht des Eigentümers ist zum Beispiel vor einem geplanten Hauskauf die Akteneinsicht möglich.

Die Aushändigung/Versendung von Kopien aus der Bauakte bzw. eines Datensticks einer digitalisierten Bauakte ist gebührenpflichtig.

  • Antragsunterlagen:
  • Antrag auf Akteneinsicht
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers (falls die Akteneinsicht durch eine andere Person erfolgen soll)
  • Personlausweis
  • Eigentumsnachweis (z.B. aktueller Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Eigentümers

Zahlungsart

Überweisung
Letzte Aktualisierung: 30.07.2024

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