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Artenschutz - Biber im Rheinisch-Bergischen Kreis

Der Biber ist nach seiner Ausrottung in Nordrhein-Westfalen vor mehr als 150 Jahren wieder heimisch geworden im Rheinisch-Bergischen Kreis – an Dhünn, Wupper und Sülz. 2024 wurde der erste Bibernachwuchs im Rheinisch-Bergischen Kreis bestätigt.


Der Europäische Biber (Castor fiber) ist in Deutschland wie in weiten Teilen Europas streng geschützt. Er darf grundsätzlich nicht gejagt, verletzt oder getötet werden.

Biber brauchen Nahrung und ein sicheres Tagesversteck. Dafür fällen sie entlang der Gewässer Bäume und legen Erdbaue sowie Dämme, Kanäle und Teiche an. Ihre Aktivitäten bringen viele ökologische Vorteile mit sich, können unsere intensiv genutzte Kulturlandschaft aber auch erheblich umgestalten. Dies birgt Konfliktpotenzial.

Der Rheinisch-Bergische Kreis setzt sich mit anderen Akteuren und Akteurinnen für ein nachhaltiges Bibermanagement und ein pragmatisches Miteinander von Mensch und Biber ein.

Für Ihre Information über Biber und geeignete Maßnahmen, um z. B. gefährdete Stellen oder Bäume zu schützen, steht ein aktueller Flyer sowie das Merkblatt „Baumschutz vor Biberverbiss“ unter „Broschüren“ bereit.

Letzte Aktualisierung: 19.02.2025

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