Betriebsmedizinische Aufgaben für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes berät Gemeinschaftseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen in Fragen der Kindergesundheit.
Die Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes beraten Erzieher, Lehrkräfte, Eltern und Ärzte in Fragen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsschutzes.
Die Beratung umfasst alle Aspekte der Kinder- und Jugendgesundheit, insbesondere die Früherkennung gesundheitlicher Störungen sowie Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten.
Kinder und Jugendliche selber können im Rahmen von Schulsprechstunden die Beratung in Anspruch nehmen.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt in der Regel keine Untersuchungen durch, sondern übernimmt ggf. eine Lotsenfunktion und vermittelt zu weiterführenden Einrichtungen im medizinischen oder sozialen Bereich.
Die betriebsmedizinische Aufgabenwahrnehmung für die hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinschaftseinrichtungen und Schulen erfolgt durch einrichtungseigene Betriebsärzte und gehört nicht zum Aufgabenbereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen -ÖGDG NW-
Schulgesetz NW
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