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Wohnberechtigungsschein

Der Rheinisch-Bergische Kreis - Abteilung Wohnungsbauförderung - erteilt für den Einzugsbereich der Kommunen Kürten, Burscheid und Odenthal die Wohnberechtigungsscheine.



Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein für den Bezug einer Wohnung, deren Eigentümer für den Bau der Wohnung ein zinsgünstiges Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen hat.

Da die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist, wird bei der Antragstellung Ihr Einkommen überprüft.

Für die Einkommensprüfung werden zum Beispiel folgende Unterlagen benötigt:
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen,
- Aktuelle Rentenbescheide,
- Nachweis über Transferleistungen.

Aufgrund der vielfältigen Anspruchsvoraussetzungen sollten Sie sich vor einer Antragstellung telefonisch beraten lassen. Hierfür bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an.

Ihren Antrag können Sie uns per Post oder elektronisch zusenden oder bei der Kommune, in der Sie wohnhaft sind, einreichen. Den Antragsvordruck und die Einkommenserklärung finden Sie weiter unten im Bereich "Formulare".

Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr lang für ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Sollten Sie innerhalb dieses Jahres keine Wohnung finden, wäre ein neuer Wohnberechtigungsschein zu beantragen.

Gebühren

Gebühren:

Die Gebühr für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines beträgt zwischen 10,00 und 20,00 Euro. Sollten Sie Transferleistungen  beziehen, können Sie eine Gebührenbefreiung beantragen.

Letzte Aktualisierung: 31.03.2025

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