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Kreisbus - Ausleihen

Träger der Jugendhilfe, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis können einen Kreisbus ausleihen.


 

Nutzungsberechtigt sind vorrangig die freien Träger der Jugendarbeit.
Bei zeitgleicher Antragstellung erfolgt die Vergabe des Kleinbusses nach folgender Rangfolge:
1. ehrenamtlich durchgeführte Jugendarbeit,
2. hauptamtlich durchgeführte Jugendarbeit,
3. Förderschulen des Kreises,
4. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

HINWEIS: Es steht jetzt wieder ein Kreisbus für Fahrten zur Verfügung (Stand: 15.05.2024).

 

Gebühren

Gebühren:

0,60 € je gefahrenen Kilometer

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 15.05.2024

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