Sofern Sie verpflichtet sind Ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen und Ihr Fahrzeug hierfür einen digitalen Fahrtenschreiber eingebaut hat, müssen Sie eine Fahrerkarte beantragen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Wenn Sie im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen (Erstwohnsitz), können Sie den Antrag nur bei der Fahrerlaubnisbehörde in Bergisch Gladbach stellen.
Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein haben, muss Ihr Führerschein gleichzeitig umgetauscht werden. Nähere Informationen zum Umtausch finden Sie hier.
Bei Fehlfunktionen Ihrer Fahrerkarte senden Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@9453884eb5744236bd0313fd5c92dabdrbk-online.de und nennen insbesondere Ihre persönlichen Daten und eine Rufnummer, unter der man Sie telefonisch erreichen kann. Alternativ können Sie auch beim Rückrufcenter Ihre Daten hinterlassen. Sie werden zeitnah zurückgerufen.
Weitere allgemeine Informationen zum Thema Fahrerkarte finden Sie hier.
Informationen zu Werkstatt- oder Unternehmerkarten finden Sie hier.
Die Antragstellung erfolgt persönlich, in der Fahrerlaubnisbehörde. Bitte vereinbaren Sie hierzu, über das Terminbuchungstool, einen Termin.