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Reisekosten

Der Rheinisch-Bergische Kreis gewährt Reisekostenerstattungen nach Landesreisekostengesetz und der Trennungsentschädigungsverordnung des Landes Nordrhein Westfalen.


Bei Dienst- und Fortbildungsreisen gewährt der Rheinisch-Bergische Kreis für Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen, Bedienstete des Kreises,  Polizeibeamtinnen und -beamten Reisekosten auf der Grundlage des Landesreisekostengesetz und der Trennungsentschädigungsverordnung des Landes Nordrhein -Westfalen.
Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Formulare.

Letzte Aktualisierung: 13.08.2024

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