Sie möchten erstmalig in Deutschland einen Führerschein machen oder Ihre bereits vorhandene Fahrerlaubnis erweitern?
Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis ist ein persönlicher Antrag von Ihnen erforderlich. Diesen können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages wird ein Prüfauftrag an den für Ihre Fahrschule zuständigen Technischen Überwachungsverein (TÜV) erteilt, damit dieser von Ihnen die theoretische und praktische Prüfung abnehmen kann. Die theoretische Prüfung darf hierbei frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter abgelegt werden.
Für weitere Fragen zum Ablauf der Prüfungen wenden Sie sich bitte an Ihre Fahrschule. Diese berät Sie gerne bei Fragen und bespricht mit Ihnen, wann und wie Sie zur Prüfung erscheinen können.
Um lange Anfahrtswege zu sparen und besonders auch im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit, wird im Rheinisch-Bergischen Kreis der Antrag heimatnah in Ihrem jeweils zuständigen Bürgerbüro Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt. Die dortigen Kolleginnen und Kollegen nehmen Ihre Unterlagen entgegen und leiten diese zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises weiter.
Eine direkte Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht möglich.
Auf der rechten Seite finden Sie unter der Rubrik „Verwandte Services“ Verlinkungen zu den Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Sollten Sie noch weitere konkrete Fragen zur Antragstellung und zum Ablauf haben, die Ihnen die Fahrschule nicht beantworten kann, senden Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@912a632aeb66497889669e48ef651b10rbk-online.de und beschreiben Ihren Fall. Sofern Sie eine Rückrufnummer angeben, erhalten Sie telefonisch oder per Mail zeitnah eine Rückmeldung. Alternativ können Sie auch beim Rückrufcenter Ihre Daten hinterlassen.
Hinweise zum begleiteten Fahren ab 17:
In der Regel erhalten Sie nach der bestandenen praktischen Prüfung vom amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer des TÜV eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Diese weist Ihre Fahrerlaubnis und alle berechtigten Begleitpersonen aus.
Wenn Sie die Prüfung vor dem 18. Lebensjahr absolviert haben und keine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragt haben, wird Ihnen Ihr EU-Kartenführerschein automatisch einige Tage nach Erreichen der Volljährigkeit zugeschickt.
In allen anderen Fällen nehmen Sie bitte mit der Führerscheinstelle Kontakt auf.
Unterlagen
- Personalausweis
- ggf. vorhandener Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), höchstens zwei Jahre alt
- Bestätigung der Fahrschule
- Nachweis über Schulung in Erste Hilfe
Für Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
Für Begleitpersonen Fahren ab 17
- Anlage 1 und 2 zum Antrag begleitetes Fahren ab 17
- Kopien Ausweis und Führerschein aller Begleitpersonen
Für Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
Muster Bereitgestellt durch die Ärztekammer Nordrhein
Nur für Klasse D, D1, DE oder D1E
- Bescheinigung über eine testpsychologsche Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung
- Führungszeugnis der Belegart ‚0’ nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes