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Ihr Behördenlotse

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Soziale Leistungen zur Existenzsicherung

Sie sind nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen zu bestreiten?


Neben dem Sozialamt des Rheinisch-Bergischen Kreises unterstützen Sie auch die Sozialämter Ihrer örtlichen Stadt, Gemeinde oder das Jobcenter. Nachfolgend wird kurz erklärt, an welche Behörde Sie sich wenden sollten:

  • Das Sozialamt des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung (Seniorenheim) oder in einer ambulant betreuten Wohnungseinrichtung leben. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie über den Link Sozialhilfe und Pflegewohngeld unter Verwandte Services.
  • Das Jobcenter ist für Sie da, wenn Sie erwerbsfähig und noch keine 65 Jahre alt sind. Informationen und Kontakte entnehmen Sie bitte dem Link zum Jobcenter, diesen finden Sie unter Zusätzliche Infos.
  • Trifft keine der beiden oben genannten Lebensumstände auf Sie zu, hilft Ihnen das örtliche Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Über den Link Sozialämter der Städte und Gemeinden unter Verwandte Services gelangen Sie zu weiteren Informationen sowie den Kontakten.

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

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