Unterhaltszahlung
Die Unterhaltszahlung an getrennt lebende Kinder und Ehegatten bemisst sich an deren Lebensstellung und an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen.
Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, erstellt von den Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte in NRW, dient hierbei als Richtlinie. Sie soll die Berechnung der Unterhaltsverpflichtungen vereinfachen und als Hilfestellung dienen. Sie hat keine Gesetzeskraft und begründet daher keinen Anspruch.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie unter "Broschüren".
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