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Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger

Der Rheinisch-Bergische Kreis zeichnet jährlich bis zu 25 Personen aus, die sich in den Bereichen Soziales, Kultur oder Jugendförderung engagieren.

Geehrt werden sollen Personen, die ihr Ehrenamt seit mindestens zehn Jahren ausüben und dies nicht im unmittelbaren Licht der Öffentlichkeit sondern eher im Hintergrund durch ihren besonderen persönlichen Einsatz erbringen. Die zu Ehrenden werden im Rahmen einer Feierstunde mit einer vom Kreistag gestifteten Ehrennadel in Gold ausgezeichnet. Sie soll Symbol für die öffentliche Anerkennung der Tätigkeit sein und gleichzeitig zur Nachahmung anregen.

© Rheinisch-Bergischer Kreis  

Die Ehrennadel in Gold des Rheinisch-Bergischen Kreises

Vorschläge

Alle Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis können sich an der Ehrung beteiligen, indem sie Personen benennen, die sich in den genannten Bereichen besonders verdient gemacht haben. Die Anregungen sollen eine Begründung enthalten und mindestens zwei Referenzpersonen benennen. Über die eingegangenen Vorschläge entscheidet anschließend der Kreisausschuss nach Vorberatung in einem Arbeitskreis.

Wer eine Person für eine Ehrung vorschlagen möchte, kann dies beim Referat für Presse und Kommunikation tun. Stichtag für Ehrungen im darauffolgenden Jahr ist stets der 15. August. Vorschläge können an den Rheinisch-Bergischen Kreis, Der Landrat, Referat für Presse und Kommunikation, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, oder per E-Mail an pressestelle@rbk-online.de gerichtet werden.