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Kommunale Konferenz Alter und Pflege

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Konferenz Alter und Pflege

In der kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP) des Rheinisch-Bergischen Kreises steht die Vernetzung der Akteure, die mit älteren Menschen, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu tun haben, im Mittelpunkt. Die Weiterentwicklung von Angeboten zur Sicherung einer unterstützenden und versorgenden Infrastruktur ist ihr Ziel.

Zur Erreichung dieses Ziels gehören unter anderem folgende Aufgaben:

  • die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung
  • die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen
  • die Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen
  • die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige
  • die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements
  • die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und - soweit die Kommunen nicht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch machen - einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung.

    Fragen zu den einzelnen Sitzungen, Themen- und Konzeptvorschlägen können Sie gerne an die Geschäftsstellenleiterin der Konferenz Alter und Pflege, Frau Schmidt, richten.

    Weitere Informationen zum Alten- und Pflegegesetz NRW finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Den dazugehörigen Link finden Sie unter Weitere Informationen.

    Rechtliche Grundlagen:
    Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)