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Veränderte Antragsfrist für Förderprogramme von Land und Landschaftsverband

Vereine, Initiativen und Kultureinrichtungen, die auf eine Förderung durch das Land oder den Landschaftsverband hoffen, sollten ihre Anträge unbedingt innerhalb der Fristen einreichen. Nur so besteht die Chance, dass die eigenen Projekte gefördert werden.

Die Antragsfrist für eine Förderung durch den Landschaftsverband endet am 28. Februar – bis dahin müssen die Anträge dem Kulturbüro vorliegen. Dieses reicht die Unterlagen dann bearbeitet bis zum 31. März an den Landschaftsverband weiter. Bisher genannte andere Zeiträume sind nicht mehr gültig.

Für die Schulen, die sich im Kontext des Landesprogramms „Kultur und Schule“ engagieren möchten, ist wie in den Vorjahren auch der 31. März der Stichtag zur Abgabe. Da dieser 2018 auf Karsamstag fällt, ist der Gründonnerstag vor den Osterferien die letzte Möglichkeit, die Projektdatenblätter einzureichen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Kulturbüro des Kreises, Telefon: 02202 13-2770 beziehungsweise per E-Mail an kultur@abea9e0d85d74d30946d2ebb4f0800efrbk-online.de

Weitere Infos gibt es auch auf der Homepage, www.rbk-direkt.de.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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