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Corona-Virus: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme sowie über die Ausgestaltung des Schulbetriebes in einem ersten Schritt

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) hat in seiner aktuellen Mail an alle Schulen und Schulträger im Land über die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme und konkreten Ausgestaltung des Schulbetriebs für die Zeit bis zum 4. Mai 2020 informiert.

Nach einer Vorbereitungszeit für Schulleitungen, Lehrkräfte und anderes Personal ab dem 20. April 2020 sollen die Schulen wenige Tage später für die Schülerinnen und Schüler wieder öffnen, für die Abschlussprüfungen anstehen.
Nach Angaben des MSB erfolgt die weitere Vorgehensweise zu einer behutsamen und schrittweisen Öffnung der Schulen, auf der Grundlage des gestern zwischen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gefassten Beschlusses, wie folgt:

  • Vor der Öffnung beziehungsweise Teilöffnung der Schulen für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs sieht das MSB eine Vorlaufzeit zur Durchführung der notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen beginnen am Montag, 20. April 2020.
  • Unmittelbar nach Durchführung dieser organisatorischen Maßnahmen sollen die Schulen am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.
  • Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
  • Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehmen.


Diese und weitere Schritte haben zum Schutz der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und in den Schulen Beschäftigten unter Einhaltung klarer Hygienevorgaben und unter Sicherstellung des notwendigen Infektionsschutzes zu erfolgen.

Weitere Informationen finden sich auf der Website des MSB unter: www.schulministerium.nrw.de

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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