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Geflügelpest im Oberbergischen Kreis – der Rheinisch-Bergische Kreis erlässt Allgemeinverfügung für Geflügelhalter

Am Dienstag, den 1. Februar wurde der Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest in einer kleinen Hobbyhaltung von Hühnern, Enten und Gänsen in Wipperfürth im Oberbergischen Kreis festgestellt. Um eine Verbreitung der Geflügelpest in Geflügelbeständen zu verhindern, wurde um die Ausbruchsstelle eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern Durchmesser und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern Durchmesser eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf Gebiete in der Gemeinde Kürten und in der Stadt Wermelskirchen, die im östlichen Teil des Rheinisch-Bergischen Kreises liegen. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat daher eine entsprechende Allgemeinverfügung für die Überwachungszone, das heißt für Kürten und Wermelskirchen, erlassen. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der sogenannten Vogelgrippe (aviären Influenza). Sie ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass für die Menschen von den zurzeit in Deutschland kursierenden Erregern eine Gefahr ausgehen. Im Einzelhandel erworbenes Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte kann weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden.

Maßnahmen für die Überwachungszone im Rheinisch-Bergischen Kreis
Ab sofort gilt damit für Halter von Geflügel in der Übrewachungszone in Kürten und Wermelskirchen die Pflicht, ihre Tiere in geschlossenen Stallungen oder vergleichbaren Einrichtungen unterzubringen. Betroffen sind alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen. Die Stallpflicht ist notwendig, da mit einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden Erregers der Geflügelpest zu rechnen ist. Gehaltene Vögel dürfen ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung gehalten werden. Auch die Seiten müssen gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Der Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig des Kreises appelliert an alle Geflügelhalter, sämtliche Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Besonders wichtig ist jetzt, einen möglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. So sollten keine fremden Personen Zutritt in den Stall erhalten und die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, sind zudem so zu lagern, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist. Geflügelbesitzer sollten ihre Tiere darüber hinaus genau beobachten und Verdachtsfälle umgehend dem Kreis melden.

Weitere Einzelheiten zu den Regelungen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises unter folgendem Link: https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=4309. Auf folgender Karte können sie zudem erkennen, welche Gebiete im Rheinisch-Bergischen Kreis in der sogenannten Überwachungszone liegen: https://arcg.is/1fL9m8. Zudem ist die entsprechende Allgemeinverfügung auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises veröffentlicht: https://www.rbk-direkt.de/bekanntmachungen.aspx.

Meldepflicht für Geflügelhalter
Alle Halter von Geflügel – auch Hobbyhalter – müssen ihre Tierbestände dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden, sofern sie dies nicht schon getan haben. Dieses kann telefonisch unter 02202 13-2815 oder per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de vorgenommen werden. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich.

Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger im ganzen Kreisgebiet gebeten, sich bei vermehrtem Auffinden verendeter Wildvögel wie Enten und Wildgänsen an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu wenden.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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