Mehr als eine rechtliche Angelegenheit: Der Rheinisch-Bergische Kreis sucht ehrenamtliche sowie berufliche Betreuerinnen und Betreuer
Der Rheinisch-Bergische Kreis sucht Personen, die sich ehrenamtlich oder beruflich als Betreuerinnen und Betreuer engagieren möchten.
Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Die Gründe dafür sind häufig eine Krankheit, ein Unfall oder einfach das zunehmende Alter. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin mit der rechtlichen Vertretung beauftragen. Oft übernehmen diese Aufgabe Verwandte, Kinder, Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und -partner. Steht keine Person aus dem näheren Umfeld zur Verfügung, können ehrenamtliche Betreuende ohne persönliche Bindung oder Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer bestellt werden. Als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer kommen grundsätzlich alle volljährigen Personen in Betracht, die bereit und in der Lage sind, sich umfassend um die Belange der oder des Betroffenen zu kümmern. Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen sind selbstständig tätig und werden vom Betreuungsgericht bestellt, nachdem die Betreuungsbehörde ihre Eignung geprüft hat.
Ehrenamtliche Betreuung – Menschen mit Einfühlungsvermögen gesucht
Ein ehrenamtlicher Betreuer oder eine ehrenamtliche Betreuerin kann für einen hilfebedürftigen Menschen weit mehr leisten als nur die Erledigung rechtlicher Angelegenheiten: den Erhalt der eigenen Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Ausgehend von den unterschiedlichen Lebenssituationen der betreuten Menschen reichen meist Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, sich neues Wissen anzueignen, um als ehrenamtlicher Betreuer oder ehrenamtliche Betreuerin erfolgreich tätig zu sein. Die Begleitung und Unterstützung im persönlichen Kontakt sind oft ohne großen Zeitaufwand möglich.
Berufsbetreuer und Berufsbetreuerin – ein abwechslungsreicher Job mit Zukunft
Für eine berufliche Betreuung sind in der Regel Angehörige juristischer, sozialer und helfender Berufe geeignet. Auch Menschen mit anderen beruflichen Qualifikationen können diese Tätigkeit ausüben. Hierfür benötigen sie einen Sachkundenachweis. Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer verfügen über besondere Kenntnisse beispielsweise in den Bereichen Psychiatrie, Psychologie, Medizin und des Betreuungs-, Zivil- und Sozialrechts. Außerdem bringen sie die Bereitschaft mit, sich fortzubilden. Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer haben die Aufgabe, zum Wohl der betroffenen Person zu handeln und ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Können Sie sich vorstellen, ehrenamtlich eine Betreuung zu übernehmen oder als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer für den Rheinisch-Bergischen Kreis tätig zu werden? Oder erfüllen Sie bereits diese Aufgabe und haben freie Kapazitäten, um sich auch im Rheinisch-Bergischen Kreis zu engagieren?
Die Betreuungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises informiert Interessierte ausführlich telefonisch, per Videokonferenz oder in einem persönlichen Gespräch rund um das Thema ehrenamtliche Betreuung und Berufsbetreuung. Ansprechpartnerinnen sind Angela Steinbach-Kierdorf, Telefon: 02202 13-2824, E-Mail: Angela.Steinbach-Kierdorf@rbk-online.de und Julia Albrecht, Telefon: 02202 13-2902, E-Mail: Julia.Albrecht@rbk-online.de.
Weitere Informationen finden Interessierte auf www.rbk-direkt.de unter dem Stichwort „Betreuungsrecht und Vorsorge“. Die Betreuungsbehörde des Kreises ist zuständig für die Kommunen Leichlingen, Wermelskirchen, Burscheid, Odenthal, Kürten, Overath und Rösrath.
von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle
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