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Der Rheinisch-Bergische Kreis bringt den Haushalt 2024 im Kreistag ein

Landrat Stephan Santelmann und Kreiskämmerer Klaus Eckl haben den Haushaltsentwurf des Rheinisch-Bergischen Kreises für das Jahr 2024 in den Kreistag eingebracht. Der Rheinisch-Bergische Kreis plant dabei mit Aufwendungen von 485.216.218 Euro und Erträgen von 475.928.061 Euro. Die Differenz von 9.288.157 Euro wird aus der Ausgleichsrücklage entnommen. Der Kreisumlagesatz von 35,50 % wird stabil gehalten.
Stephan Santelmann, Landrat Rheinisch-Bergischer Kreis: „Gemeinsam folgen Landrat, Kreistag und Kreisverwaltung in den vergangenen Jahren und auch für die Zukunft dem Anspruch, als Kreis zu gestalten – mit Finanzbewusstsein und Verantwortung.
Das gelingt, weil wir in Politik und Verwaltung gut aufgestellt sind. Dies findet zum Beispiel auch Ausdruck im Prüfbericht der gpaNRW, der unsere erfolgreiche Arbeit würdigt. Und diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. Mit einer vertrauensvollen kommunalen Zusammenarbeit sowie einer leistungsfähig aufgestellten Verwaltung werden wir die Herausforderungen meistern können.
Der Rheinisch-Bergische Kreis ist in vielen Bereichen auf einem sehr guten Weg. Wir stellen uns der Verantwortung und handeln strategisch. Dabei sind wir erfolgreich, weil wir Grundlagenarbeit betreiben und starke, intelligente Konzepte entwickeln und auch umsetzen. Allerdings können wir die finanziellen Herausforderungen, vor denen Land und Bund stehen, in den Kommunen nicht kompensieren, auch wenn es uns zugetraut wird und vielleicht sogar von uns erwartet wird.“
Kämmerer Klaus Eckl sagte in seiner Rede: „Eine Verbesserung der bestehenden kommunalen Unterfinanzierung ist kaum in Sicht. Das bedeutet, dass das kommunale Finanzierungsproblem weiter in die Zukunft verschoben wird, verbunden mit der bangen Frage, wie lange wir es uns noch leisten können, ein grundlegendes Problem ungelöst zu lassen. Oder anders ausgedrückt: Was muss noch passieren, damit der Gesetzgeber dieses Problem nicht nur wahrnimmt, sondern sich darüber hinaus politische Willenskraft entfaltet, dieses Problem angemessen und dauerhaft zu lösen?“

Weitere Eckdaten zum Kreishaushalt
Der Jugendhilfeumlagesatz wird von Burscheid, Kürten und Odenthal erhoben, da diese Kommunen über kein eigenes Jugendamt verfügen. Für sie ist das Kreisjugendamt zuständig. Zu deren Finanzierung wird die Umlage auf eine Höhe von 33,72 % (2023: 29,47 %) festgelegt.
Der Landschaftsumlagesatz des Haushaltsjahres 2024 wird auf 15,95 % erhöht (HHJ
2023 = 15,30 %).
Der Höchstbetrag der Kredite, die für Investitionen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.092.728 Euro festgesetzt.
Für seine Verkehrsunternehmen bezahlt der Kreis einen Zuschuss, welcher 20.407.390 Euro beträgt (HHJ 2023 = 20.394.200 Euro).

Geflüchtete aufgrund des Ukrainekriegs
Seit Kriegsausbruch haben rund 3.000 Personen Zuflucht im Rheinisch-Bergischen Kreis gefunden. Nach ersten Erkenntnissen schätzt das Jobcenter, dass im Durchschnitt des Jahres 2023 circa 1.240 Bedarfsgemeinschaften aus der Personengruppe der Geflüchteten im Leistungsbezug sein werden.

Soziales
Bei den SGB XII-Aufwendungen sieht der Kreis leider weiterhin steigende Tendenz. Die Bundesbeteiligung für alle Bedarfsgemeinschaften erfolgt mit einem einheitlichen Satz von 61,6%. Eine vollständige Übernahme flüchtlingsbedingter Kosten hat der Bund abgelehnt.

Die Kosten der Unterkunft – die SGB-II-Leistungen des Jobcenters – sind mit einer Nettobelastung von rund 15,4 Millionen Euro für 8.900 Bedarfsgemeinschaften veranschlagt. Bei den SGB XII-Aufwendungen sehen wir leider weiterhin steigende Tendenz. Die positive Delle bei den SGB XII-Aufwendungen im Jahr 2022 resultiert aus der Rückführung der Sozialhilfe sowie der Pflegereform, die höhere Anteile aus der Pflegeversicherung vorsieht. Steigende Aufwendungen ergeben sich zum einen durch den Rechtskreis-wechsel der ukrainischen Flüchtlinge vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB XII. Zum anderen hat die zum 01.09.2022 eingeführte Tarifbindung der Pflegeeinrichtungen zu höheren Aufwendungen in der ambulanten und stationären Pflege geführt, wie die Grafik deutlich macht. Darüber hinaus ist der Anstieg der Nettoaufwendungen vom Ansatz 2023 zum Ansatz 2024 im Wesentlichen auf die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung mit den Aufwendungen für eine Schulbegleitung zurückzuführen. Hier ist im letzten Jahr eine Fallzahlsteigerung von 20 % zu verzeichnen. Deutlich mehr Eltern wünschen und realisieren die Beschulung ihrer behinderten Kinder insbesondere im Primarbereich in einer Regelschule.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der Zuschussbedarf für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr nur um rund 13.000 Euro und beträgt für 2024 voraussichtlich 20.407.390 Euro. Der Zuschussbedarf für den ÖPNV wurde auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2023 veranschlagt. Dieser Haushaltsansatz ist risikobehaftet. Ein besonderes Risiko besteht derzeit in der Refinanzierung des DeutschlandTickets. Die Kalkulation unterstellt, dass die dadurch entstehenden Mindererlöse durch Bund und Land vollständig ausgeglichen werden.
„Wir fordern, dass der Bund seine Nachschusspflicht über 2023 hinaus fortsetzt! Das wäre das richtige Signal zur Verkehrswende!“, so Santelmann.

Neben den durch das Deutschlandticket entstehenden Mindererlösen wird auch die Einnahmeaufteilung nachteilig hiervon berührt, da das Deutschlandticket bundesweit genutzt werden kann. Tarifsteigerungen, der vermehrte Einsatz von Subunternehmern aufgrund des Fachkräftemangels, aber auch höhere Zins- und Abschreibungsaufwendungen aufgrund von Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und die dazugehörige Lade- und Tankinfrastruktur beeinflussen die Kostenentwicklung. Zu guter Letzt sind auch Angebotserweiterungen zu finanzieren.

Personal
Das Nettoergebnis der Personalaufwendungen beläuft sich im Jahr 2024 insgesamt auf einen
Betrag in Höhe von 83.406.000 Euro. Damit orientieren sich die Personalkosten an den Aufwendungen, die im Finanzplanungszeitraum für 2024 zunächst vorgesehen waren. Im Finanzplan 2024 wurde mit 81,6 Mio. € kalkuliert und im HPL 2024 sind es nunmehr 83,4 Mio. €. Die Differenz von 1,8 Mio. € setzt sich aus zusätzlichen Tarif- und Besoldungssteigerungen, sowie der Übernahme der Berufskollegs zusammen.

Investitionen
Für das Haushaltsjahr 2024 ist die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 4.092.728 Euro geplant. In der Hauptsache entfällt dieser Gebäudewirtschaft (8,5 Millionen Euro), Kreisstraßenbau (3,4 Millionen Euro), Rettungsdienst (3,7 Millionen Euro), Feuerschutz und Katastrophenschutz (2,6 Millionen Euro) sowie auf die Bereiche IT (0,7 Millionen Euro) und Zentrale Dienste (0,3 Millionen Euro).

Der Vollständigkeit halber sind hier noch die wesentlichen geplanten Investitionen dargestellt. Die in den letzten Jahren vorgenommen Isolierungen von Corona- oder Ukraine kriegsbedingten Lasten belasten die Liquiditätssituation des Kreises weiterhin erheblich. Zur Refinanzierung der Investitionen ist daher – wie bereits im Vorjahr – die Aufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von rd. 4,1 Mio. € vorgesehen. Um unterjährig allen Zahlungsverpflichtungen zeitnah nachkommen zu können, ist auch eine Anpassung der Kassenkredithöhe an die aktuelle Situation vorgenommen worden. Die seit Jahren zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen gewährte Stundungspraxis bei der Erhebung der Kreisumlage wird auch für 2024 nochmals mit einem Stundungsvolumen von zwei Monaten angeboten. „Ob dieses Angebot für die Zukunft weiter aufrecht erhalten bleiben kann, würde ich Stand heute mit einem Fragezeichen versehen. Wir tun trotzdem alles, um die notwendigen Belastungen für die Kommunen so verträglich wie möglich zu gestalten“ so Eckl.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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