Gelungene Umsetzung des „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ im Rheinisch-Bergischen Kreis – viele Maßnahmen auf den Weg gebracht
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen für das Jahr 2023 im Rahmen des Förderprogramms „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ finanzielle Hilfen zur Verfügung. Der Rheinisch-Bergische Kreis erhielt rund 330.000 Euro und die kreisangehörigen Kommunen bekamen in Summe weitere 1,3 Millionen Euro aus dem Fördertopf. Das Geld aus dem Stärkungspakt soll in erster Linie Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten zugutekommen, da diese aufgrund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und von Preissteigerungen besonders betroffen sind.
Als Resonanz auf den kreisweiten Förderaufruf sind etwa 100 Bedarfsanmeldungen mit einem finanziellen Volumen von rund 980.000 Euro aus verschiedenen Bereichen der sozialen Infrastruktur eingegangen. So wurden neben Tafeln, Kleiderkammern und Beratungsstellen auch Seniorenbegegnungsstätten, Kindertagesstätten sowie Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten gefördert. Darüber hinaus wurden mehreren Einrichtungen und Trägern Mittel aus dem Stärkungspakt für Einzelfallhilfen, zum Beispiel in Form von Lebensmittelgutscheinen, bewilligt. Um ein koordiniertes, effizientes und möglichst einheitliches Verfahren im gesamten Kreisgebiet zu gewährleisten, hat das Amt für Soziales und Inklusion des Rheinisch-Bergischen Kreises alle Bedarfsanmeldungen angenommen und an die Kommunen weitergeleitet. Nahezu alle beantragten Mittel wurden genehmigt und ausgezahlt.
Darüber hinaus wurde mit Hochdruck an der Umsetzung weiterer Maßnahmen gearbeitet. Im Ergebnis vereinbarten der Rheinisch-Bergische Kreis und die kreisangehörigen Kommunen, dass die übrigen Mittel aus dem Stärkungspakt – rund 650.000 Euro – zur Entlastung einkommensarmer Familien bei den Elternbeiträgen für Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Betreuung im offenen Ganztag eingesetzt werden.
Familien mit einem jährlichen Einkommen bis 50.000 Euro sind von Oktober bis Dezember von den Elternbeiträgen befreit, Familien mit einem jährlichen Einkommen bis 60.000 Euro müssen im November und Dezember keine Elternbeiträge zahlen. Diese werden aus den Mitteln des Stärkungspaktes refinanziert.
Viele Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis profitieren von den Mitteln des Stärkungspakts, sei es mittelbar über die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur mit verschiedenen Angeboten für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen oder unmittelbar als Familie. Durch die positive Kooperation aller kreisangehöriger Kommunen und die Koordination sowie Unterstützung durch den Kreis ist es gelungen, eine hohe Zahl von vielfältigen Maßnahmen zu generieren und Anträge zu bewilligen, so dass die Mittel des Stärkungspakts voraussichtlich nahezu vollständig im Rheinisch-Bergischen Kreis eingesetzt werden können.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw.
von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle
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