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Tierische Verkehrsteilnehmer – Fakten rund um Pferde und Reiten im Rheinisch-Bergischen Kreis

Das Bergische Land lädt mit seinen Wiesen, Wäldern und schönen Aussichten zu Entdeckungstouren vom Pferderücken aus ein. Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es rund 1.450 aktive Reiterinnen und Reiter. Pferde stehen also nicht nur auf der Weide, sondern sind auch im Straßenverkehr und auf Reitwegen unterwegs.

Was viele Bürgerinnen und Bürger ohne Pferd nicht wissen: Auch für Reiterinnen und Reiter gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Deshalb müssen sie den rechten Fahrbahnrand benutzen beziehungsweise den durch eine weiße Linie abgegrenzten Straßenraum, wenn dieser ausreichend groß ist. Reitende haben im Straßenverkehr die gleichen Rechte und Pflichten wie Personen, die mit dem Auto oder Fahrrad unterwegs sind. Sie müssen sich zum Beispiel an die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links“ halten, an einer roten Ampel warten und dürfen in der Einbahnstraße nur in die vorgegebene Richtung reiten. Auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Geh- und Radwegen ist Reiten verboten. Außer wenn ein Radweg durch Zusatzzeichen für Reitende freigegeben ist. Wenn das Pferd sich auf der Straße erleichtert, sollten Reitende die Äpfel entfernen: Sie erhöhen die Unfallgefahr durch Verschmutzung der Fahrbahn und können ein Verwarnungsgeld mit sich bringen.

Wie Autos benötigen auch Pferde ein Kennzeichen und Beleuchtung im Dunkeln. Laut StVO müssen Pferde bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichend beleuchtet sein. Dazu müssen sie vorne mit einem gut sichtbaren weißen Licht und hinten mit einem roten Licht ausgerüstet sein. Auch ein Reitkennzeichen, das gut sichtbar am Zaumzeug angebracht sein muss, ist Pflicht. Das Reitkennzeichen können Pferdebesitzerinnen und -besitzer beim Rheinisch-Bergischen Kreis beantragen.

Auch im Wald und im Gelände gelten für Reiterinnen und Reiter bestimmte Regeln. Im Gelände, also außerhalb des Waldes, darf auf öffentlichen und privaten Wegen sowie Straßen geritten werden. Im Wald ist Reiten nur auf Wegen gestattet, die als „Reitwege“ oder „Reitrouten“ gekennzeichnet sind. Gekennzeichnete Reitwege dürfen in der Regel nur von Reitenden genutzt werden. Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es ein weites Reitroutennetz, das Reiterinnen und Reitern viele Möglichkeiten bietet, die Natur per Pferd zu genießen. Karten und weitere Informationen finden Interessierte unter https://t1p.de/vabng


von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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