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Rheinisch-Bergischer Kreis bringt Doppelhaushalt 2025/2026 im Kreistag ein – Situation der kommunalen Finanzen in Schieflage – Kreisumlagesatz bleibt 2025 stabil

Landrat Stephan Santelmann und Kreiskämmerer Klaus Eckl haben den Entwurf des Doppelhaushaltes des Rheinisch-Bergischen Kreises für die Jahre 2025/2026 in den Kreistag einge-bracht. Durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von mehr als 25 % des bestehenden Eigenkapitals wird der Rheinisch-Bergische Kreis in ein Haushaltssicherungskonzept gehen. Nur dadurch ist es möglich, den Kreisumlagesatz von derzeit 35,50 % für 2025 stabil zu halten.

Eine Hauptursache für die desaströse finanzielle Situation der kommunalen Ebene liegt darin begründet, dass Land und Bund immer mehr Aufgaben an die Kommunen übertragen, diese jedoch nicht oder nicht ausreichend gegenfinanzieren. Mit dem jetzt eingebrachten Doppelhaushalt werden durch Konsolidierung, Rücklagenverzehr, globalen Minderaufwand und weitere Maßnahmen erhebliche Anstrengungen unternommen, um die kreisangehörigen Kommunen zu entlasten. Der Doppelhaushalt soll ein Mindestmaß an Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Dennoch entsteht in der Summe für den Rheinisch-Bergischen Kreis ein strukturelles Defizit von knapp 30 Millionen Euro pro Jahr. Die Ausgleichsrücklage wird Ende 2025 aufgebraucht sein, weshalb das Haushaltssicherungskonzept unumgänglich ist.

Drastische Verschlechterung der Haushaltslage
Der Rheinisch-Bergische Kreis plant dabei mit Aufwendungen von 513.385.133 Euro und Erträ-gen von 483.995.891 Euro in 2025. Die Differenz von 29.389.242 Euro wird in Höhe von 13.508.700 aus der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 15.880.542 Euro der allgemeinen Rücklage entnommen. Im Jahr 2026 wird mit Aufwendungen von 497.743.242 Euro inkl. eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 5.015.578 Euro geplant. Die Erträge belaufen sich auf 496.475.484 Euro. Die Differenz in Höhe von 1.267.758 Euro wird wiederum der allgemeinen Rücklage entnommen. Dennoch wird es für das Jahr 2026 unvermeidlich, die Kreisumlage von 35,50 % auf 37,30 % zu erhöhen. Trotz erheblicher Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt rund 85 Millionen Euro führen unter anderem die stetig steigenden Aufwendungen für Soziales, der Ertragsausfall der Geschwindigkeitsmessanlage auf der BAB 1 sowie die beab-sichtigte Erhöhung der Landschaftsumlage dazu, dass die Kreisumlageerhöhung im Jahr 2026 unvermeidbar ist.

Somit hat sich die finanzielle Situation im Vergleich zum Haushalt 2024 drastisch verschlechtert. Stephan Santelmann, Landrat Rheinisch-Bergischer Kreis, fordert deshalb mehr Unterstützung von Bund und Land: „Für die allermeisten Städte und Kreise ist die Zeit ausgeglichener Haushalte vorbei. Stattdessen befinden sich ihre Finanzen in einer dauerhaften Schieflage. Denn Bund und Länder weisen Kreisen und Städten immer mehr Aufgaben zu, ohne gleichzeitig für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Wir stellen uns jedoch der Verantwortung und handeln mit Strategie. Das wird sichtbar im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung. In einem intensiven Prozess haben Politik und Verwaltung Maßnahmen für ein Einsparvolumen in Höhe von 85 Mio. Euro identifiziert. Ein Kraftakt, der die gemeinsame Politikfähigkeit unter Beweis gestellt hat und auch große Anerkennung in den Kommunen findet.“

„Eigene Sparbemühungen der Kommunen reichen längst nicht mehr aus, um diese finanziellen Belastungen vollständig aufzufangen. Von Bund und Land wurden lediglich buchhalterisch kreative Lösungen, wie beispielsweise die Bilanzierungshilfe für Coronabelastungen und solchen durch den russischen Krieg gegen die Ukraine angeboten,“ so Kreiskämmerer Klaus Eckl.

Weitere Eckdaten zum Kreishaushalt
Der Jugendhilfeumlagesatz wird von Burscheid, Kürten und Odenthal erhoben, da diese Kommunen über kein eigenes Jugendamt verfügen. Für sie ist das Kreisjugendamt zuständig. Zu deren Finanzierung wird die Umlage auf eine Höhe in 2025 von 33,14 % und in 2026 in Höhe von 32,98 % (2023: 33,52 %) festgelegt.
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt im Haushaltsjahr 2025 den Umlagesatz, den er von den Kreisen und kreisfreien Städten erhebt, von bisher 15,45 % auf 16,20 % zu erhöhen.
Für 2026 plant der Landschaftsverband Rheinland eine weitere Erhöhung auf dann 16,40 %. In den Vorjahren konnten Erhöhungen der Landschaftsumlage stets durch den Kreishaushalt kompensiert werden, Senkungen wurden stets an die kreisangehörigen Kommunen weiterge-ben. Bei der jetzt vorgenommenen vollständigen Ausschöpfung von Konsolidierungsmaßnah-men im Kreishaushalt ist dies zukünftig nicht mehr möglich. Daher bedingt jede Erhöhung der Landschaftsumlage künftig auch eine Erhöhung der Kreisumlage.
Der Höchstbetrag der Kredite, die für Investitionen in Anspruch genommen werden dürfen, wird in 2025 auf 19.052.831 Euro und in 2026 auf 11.743.149 Euro festgesetzt.
Für seine Verkehrsunternehmen bezahlt der Kreis einen Zuschuss. In 2025 ist dieser mit 21.795.280 Euro und in 2026 mit 20.345.610 Euro geplant (HHJ 2024 = 21.449.610 Euro).

Personal
Das Nettoergebnis der Personalaufwendungen beläuft sich im Jahr 2025 insgesamt auf einen
Betrag in Höhe von 86.394.100 Euro und im Jahr 2026 auf 92.240.200 Euro. Ab dem Jahr 2026 wurde lediglich mit Tarif- und Besoldungssteigerungen in Höhe von 2 % kalkuliert.

Investitionen
Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 19.052.831 Euro und für das Jahr 2026 in Höhe von 11.743.149 Euro geplant. In der Hauptsache entfällt dieser Gebäudewirtschaft (3,4 Millionen Euro in 2025 und 18,4 Millionen in 2026), Kreisstraßenbau (3,4 Millionen Euro), Rettungsdienst (4,4 Millionen Euro in 2025 und 1,7 Millionen Euro in 2026), Feuerschutz und Katastrophenschutz (2,1 Millionen Euro in 2025 und 0,18 Millionen in 2026) sowie auf die Bereiche IT (1,2 Millionen Euro in 2025 und 0,8 Millionen Euro in 2026).

von: Rheinisch-Bergischer Kreis

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