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Jagdscheine rechtzeitig beantragen und verlängern – längere Bearbeitungszeiten durch neue bundesweite Gesetzgebung

Jägerinnen und Jäger müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen, wenn sie einen Jagdschein beantragen oder verlängern möchten. Grund hierfür ist das im Herbst erlassene Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, das bundesweit gilt.


Rund die Hälfte der Personen, die ihre Jagdscheine zum Frühjahr hin verlängern müssen, haben bereits einen Antrag gestellt. „Jägerinnen und Jäger, die noch nicht aktiv geworden sind, sollten ihre Anträge zeitnah stellen, damit wir die Bearbeitung zügig in die Wege leiten können“, so Alexander Eschner, der in der Unteren Jagdbehörde für die Ausstellung und Verlängerung der Jagdscheine zuständig ist.


Der Bund gibt mit dem neuen Gesetz zusätzliche Abfragen im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit vor. Diese Abfragen muss die Untere Jagdbehörde an die Waffenbehörde richten. Diese wiederum muss sich dann mit der Bundespolizei, dem Zoll und anderen Behörden in Verbindung setzen. Da jetzt bundesweit alle Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte diese Informationen für die Verlängerung der Jagdscheine benötigen, kommt es auch weiterhin zu Verzögerungen bei der Jagdscheinerteilung.


Nähere Informationen zum Jagdschein und auch das Antragsformular erhalten Interessierte unter dem Stichwort „Jagdschein“ auf der Webseite des Kreises unter www.rbk-direkt.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02202 13-2820.

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