Unterstützung für Familien – Unabhängige Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Behinderung
Welches Amt ist zuständig, wenn ein Kind aufgrund einer Entwicklungsverzögerung zusätzliche Unterstützung in der Kita benötigt? Welche Unterstützung gibt es, wenn eine Jugendliche aufgrund einer Autismus-Spektrums-Störung oder eines stark ausgeprägten Aufmerksamkeitsdefizits Probleme in der Schule hat? Die Verfahrenslotsinnen der Stadt Bergisch Gladbach und des Rheinisch-Bergischen Kreises haben Antworten auf all diese Fragen und helfen den Betroffenen und ihren Familien, die bestmöglichen Hilfen zu bekommen.
Junge Menschen mit körperlichen und geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen müssen täglich zahlreiche Herausforderungen meistern. Sie stoßen auf Barrieren und werden dadurch an der Teilhabe im Alltag, beim Lernen oder auch in der Freizeit behindert. Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es ein Netzwerk, das zahlreiche Angebote bereithält, um diese Jugendlichen zu unterstützen. Die zuständigen Behörden der Eingliederungshilfen, wie das Sozialamt oder das Jugendamt, sowie der Landschaftsverband Rheinland beraten Familien und stellen notwendige Hilfen zur Verfügung.
Die Gesetzgebung will das Recht auf Inklusion weiter fest verankern. Ein Baustein hierbei ist, dass alle Jugendämter seit dem 1. Januar 2024 das Beratungsangebot der Verfahrenslosten und Verfahrenslotsinnen bereitstellen müssen. Damit haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Angehörige und Sorgeberechtigte eine weitere Möglichkeit unabhängig durch den manchmal komplizierten Zuständigkeitsdschungel gelotst zu werden.
„Das Stadtjugendamt Bergisch Gladbach und das Kreisjugendamt Rheinisch-Bergischer Kreis haben ihr Beratungsangebot längst an den Start gebracht. Die Verfahrenslotsinnen helfen Familien schnell die richtigen Ansprechpersonen zu finden. Sie wirken darauf hin, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Hilfen bekommen, die ihnen zustehen. Sie stehen an der Seite der Ratsuchenden und begleiten sie, wenn es Unstimmigkeiten mit der zuständigen Behörde gibt“, erklärt Sabine Dertinger, Verfahrenslotsin im Jugendamt der Stadt Bergisch Gladbach.
„Es melden sich Eltern, die an das ‚falsche‘ Amt geraten sind oder sich fragen, ob die Einschränkungen ihres Kindes überhaupt zu einer Behinderung führen. Wir als Verfahrenslotsinnen kennen die Beratungs- und Unterstützungslandschaft in Bergisch Gladbach und im Rheinisch Bergischen Kreis und können hier vermitteln“, führt Ingeborg Sahm, Verfahrenslotsin des Rheinisch-Bergischen Kreises, weiter aus.
Neben den Familien können sich auch Fachkräfte wie Kitaleitungen oder Lehrkräfte mit ihren Fragen zu Hilfen melden und die Unterstützung der Verfahrenslotsinnen in Anspruch nehmen.
Die Beratung bei den Verfahrenslotsinnen ist:
• freiwillig und kostenfrei,
• unabhängig und vertraulich,
• und erfolgt auf Wunsch persönlich, telefonisch, schriftlich oder online.
Kontaktdaten:
Für Bergisch Gladbach:
https://www.bergischgladbach.de/verfahrenslotsen.aspx
Für Burscheid, Kürten und Odenthal:
https://www.rbk-direkt.de/dienstleistung.aspx?dlid=4382
mehr Informationen
von: Stadt Bergisch Gladbach
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