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Hohe Fallzahlen und gesetzliche Änderungen verursachen lange Bearbeitungszeiten in der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde

Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden sind zurzeit bundesweit außergewöhnlich stark belastet. Hiervon ist die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises ebenso betroffen.
Seit Jahren steigen die Zahlen der Geflüchteten und Einbürgerungswilligen in hohem Maß.
Außerdem spielt auch die Zuwanderung von Fachkräften eine immer größere Rolle in der
täglichen Praxis der Ausländerbehörde. Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anfragen
nimmt die Wartezeit immer weiter zu. In erster Linie sind der sprunghafte Anstieg der Wartezeit
zur Antragsstellung und die Bearbeitungsdauer aber auf die jüngsten Gesetzesänderungen
zurückzuführen. Diese haben zu einer weiteren Erhöhung des Arbeitsaufkommens geführt, das
mit dem derzeitigen Personalschlüssel nicht kompensiert werden kann.

Angesichts dieser für alle Beteiligten unbefriedigenden Situation sind die Mitarbeitenden der
Ausländer- und Einbürgerungsbehörde weit über das zumutbare Maß belastet, gleichzeitig wird
Antragstellenden derzeit sehr viel Geduld abverlangt. Der Rheinisch-Bergische Kreis bittet vor
diesem Hintergrund um Verständnis, dass Anliegen nicht in der erforderlichen Schnelligkeit
bearbeitet werden können. Die Mitarbeitenden der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde
arbeiten mit größtem Engagement daran, die Bearbeitungsrückstände aufzuarbeiten.

Termine zur Abgabe eines Antrags auf einen Aufenthaltstitel oder eines Einbürgerungsantrags
werden zum Beispiel schrittweise vergeben und Anträge in der Reihenfolge des Abgabedatums
bearbeitet. Die inhaltliche Prüfung und Rückantwort in der Ausländerbehörde beträgt in der
Regel mehrere Wochen. In der Einbürgerungsbehörde kann es von der Antragsstellung bis zur
Entscheidung über den Antrag bis zu zwei Jahre dauern. Nähere Informationen zu den
Themen der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde erhalten Interessierte auf der Webseite
des Kreises unter www.rbk-direkt.de oder telefonisch unter der Hotline 02202 132914 der
Abteilung „Allgemeines Ausländerrecht/Aufenthalt“ zu folgenden Zeiten:

montags von 14 bis 15 Uhr, dienstags von 11 bis 12 Uhr und freitags von 11 bis 12 Uhr.

Die Einbürgerungsbehörde ist telefonisch unter der Hotline 02202 132918 montags von 14 bis 16 Uhr sowie dienstags und

donnerstags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar

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