Im Zuge der Digitalisierung sind Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal stärker als früher mit Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, zu Persönlichkeits- und Urheberrechten sowie zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung befasst. Diese Entwicklung ist eine Herausforderung und bedeutet zusätzlichen Aufwand - zeugt aber auch von wachsender Sensibilität für Grundrechte.
Im folgenden finden Sie Links zu Datenschutz-Informationen für Fachkräfte im Bildungssektor. Die Medienberatung NRW hat zum Thema "Datenschutz an Schulen" eine Handreichung herausgegeben, die Sie auf der folgenden Webseite herunterladen können:
Informationen zum Datenschutz in Land, Bund und EU
Link zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Link zur Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Link zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Link zum Datenschutzbeauftragten des Rheinisch-Bergischen Kreises
Informationen zum Datenschutz an Schulen
Link zu Datenschutzinformationen für Schulen (Medienberatung NRW)
Tipps zur Umsetzung der DSGVO an Schulen (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW)
Rechtsfragen zur Internetnutzung an Schulen (Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW)
Link zur Initiative "Datenschutz geht zur Schule"
Arbeitsmaterialien für Fachkräfte
Arbeitsmaterialsammlung „Datenschutz geht zur Schule – Sensibler Umgang mit persönlichen Daten“ (Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands mit pädagogischer Unterstützung von klicksafe)
Handreichung "Datenschutz an Schulen" für Schulleitungen (Medienberatung NRW)
Datenschutz an Schulen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Die schulischen Datenschutzbeauftragten haben im Wesentlichen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Daten der Schülerinnen und Schüler, der Eltern wie auch der Lehrkräfte zu koordinieren und zu überwachen sowie die Schulleitungen zu beraten. Daneben können sich Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern jederzeit in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar an den zuständigen Datenschutzbeauftragten an Schulen wenden, der zur Verschwiegenheit über die Identität der Betroffenen verpflichtet ist.
Zu den Aufgaben der Datenschutzbeauftragten gehören unter anderem:
- Unterstützung der Schulleitung bei der Sicherstellung des Datenschutzes an Schulen
- Beratung der Schulleitung bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 1 Abs. 3 VO DV I und § 1 Abs. 6 VO DV II
- Mitwirkung bei der Erarbeitung schulinterner Regelungen zur Gewährleistung des Datenschutzes
- Beratung von allen an der Schule mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befassten Personen in Fragen des schulischen Datenschutzes
- Beratung der von der Verarbeitung ihrer Daten betroffenen Personen in der Schule in Fragen des schulischen Datenschutzes
- Kontrolle der Fristen für die Löschung von Daten