Jägerprüfung
Immer Ende April findet bei der unteren Jagdbehörde die Jägerprüfung statt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, der Schießprüfung und dem mündlich/praktischen Teil. Anmeldeschluss ist 2 Monate vorher.
Wesentliche Teilnahmevoraussetzungen für die Jägerprüfung:
Wohnsitz im Rheinisch-Bergischen Kreis,
Alter: mindestens 15 Jahre,
Vorlage eines Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate),
Vorlage einer Bescheinigung über das sichere Schießen mit der Kurzwaffe,
Vorlage einer Bescheinigung über die Schulung zur Wildfleischhygiene.
Wer bei der Schießprüfung oder im mündlich/praktischen Teil nicht erfolgreich sein sollte, kann auf Antrag an einer Nachprüfung ca. 3 Monate später teilnehmen.
Gebühren
Die Gebühren für die Jägerprüfung betragen 250,00 €
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