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Jagdschein - erstmalige Erteilung

Erstmalige Erteilung eines Jagdscheins nach bestandener Jägerprüfung.


Senden Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins mit den bereits vorliegenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben an:

Rheinisch-Bergischer Kreis, Untere Jagdbehörde, Postfach 20 04 50, 51434 Bergisch Gladbach.

Nach Abschluss der Vorbereitungen zur Jagdscheinerteilung werden Sie zu einem persönlichen Termin eingeladen.

Unterlagen

- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins
- Kopie Jägerprüfungszeugnis
- Kopie Personalausweis
- Passbild
- Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung

Gebühren

Die Gebühr beträgt
  1. beim Jagdschein für 1 Jahr 35 €,
beim Jagdschein für 2 Jahre 50 €,
beim Jagdschein für 3 Jahre 65 € und
  1. beim Tagesjagdschein 15 €.

Zahlungsart

Die Gebühr wird für eine anschließende Überweisung in Rechnung gestellt.
Letzte Aktualisierung: 16.08.2024

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