Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen
kann für eine unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführte Rettung aus Gefahr verliehen werden
Nach dem Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten kann für eine unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführte Rettung aus Gefahr die Rettungsmedaille des Landes NRW verliehen werden. Die Verleihung der Rettungsmedaille setzt also voraus, dass der Retter unter besonders schwierigen, mit eigener Lebensgefahr verbundenen Umständen entweder Menschen aus der Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet und dabei Mut und Opferwilligkeit gezeigt hat.
Aber auch Rettungstaten ohne Einsatz des eigenen Lebens können eine staatliche Anerkennung erhalten. Für solche Fälle sieht das Gesetz eine "öffentliche Belobigung" vor.
Die Ermittlungen über Rettungstaten sind von Amts wegen von dem Kreis oder der kreisfreien Stadt durchzuführen, in deren Gebiet die Rettung erfolgt ist oder wo der Retter oder der Gerettete seinen Wohnsitz hat. Zur Klärung des Sachverhalts sind dabei die Beteiligten und etwaige Zeugen zu hören.
Möchten Sie jemanden anregen, der mit der Rettungsmedaille ausgezeichnet werden soll, dann richten Sie ein formloses Schreiben an den Landrat, Kommunalaufsicht, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach.
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