Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:
Die Kommunalaufsicht übt die allgemeine Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus. Sie darf allerdings nur dann tätig werden, wenn hierzu ein öffentliches Interesse gegeben ist. Es ist nicht ihre Aufgabe die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, wenn diese ihre Rechte im Wege eines verwaltungs- oder zivilgerichtlichen Verfahrens geltend machen können. Besonderen Wert legt die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises auf beratendes und begleitendes Handeln, um so bereits im Vorfeld formelle Aufsichtsmaßnahmen zu verhindern. Als Finanzaufsicht ist sie eingebunden in kommunale Haushaltsatzungen, Haushaltssicherungskonzepte, kreditähnliche Rechtsgeschäfte sowie Bürgschaften.Über die klassischen Aufgaben der Kommunalaufsicht hinaus übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle organisatorischen Aufgaben der Kreiswahlleitung, die diese bei den Wahlen zu erfüllen hat. Ferner wirken sie im Vorfeld bei der Verleihung von Verdienstorden mit.
Montag bis Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 UhrMontag bis Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhrund nach Vereinbarung
zurück