Gesetzlich geschützte Biotope
Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlich geschützten Biotopen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Biotope sind Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Seit 1994 sind in Nordrhein-Westfalen bestimmte Biotopen direkt gesetzlich geschützt. Dieser Schutz wird im Landesnaturschutzgesetz NRW erläutert. Demnach sind Maßnahmen und Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung der im Gesetz aufgeführten Biotope führen können, verboten.
Die Lage und Abgrenzung der einzelnen geschützten Biotope können über das Geoportal des Rheinisch Bergischen Kreises eingesehen werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 42 Landesnaturschutzgesetz NRW
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