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Elektronischer Aufenthaltstitel

Seit dem 1. September 2011 gibt es bundesweit den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Seither werden die Aufenthaltstitel als gesondertes Dokument in Scheckkartengröße mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt.


Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische
Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke),
Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel zur
Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip
einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Der eAT wird ab einer Gültigkeitsdauer von einem Monat ausgestellt.
Für welche Aufenthaltstitel ein eAT ausgestellt wird sehen Sie hier

Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im
Karteninneren müssen von jedem Antragsteller (auch Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren)
zwei Fingerabdrücke genommen werden. Zur Beantragung eines eAT ist daher für
Antragsteller ab 6 Jahren die persönliche Vorsprache erforderlich.

Es besteht die Möglichkeit, bei Beantragung eines eAT für schulpflichtige Kinder, Termine
außerhalb der Schulzeit zu vereinbaren.

Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von
sechs bis acht Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in
Berlin hergestellt werden.

Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden,
behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31. August 2021.

Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann auch durch eine andere,
durch den Antragsteller bevollmächtigte Person erfolgen. Die Vollmacht, die vorher durch
den Antragsteller auszufüllen ist, finden Sie unter der Rubrik "Formulare". Bitte beachten Sie die
Hinweise auf der Muster-Vollmacht.

Hinweis:

Die Bundesdruckerei wird Sie schriftlich über die Fertigung des eAT bzw.
Reiseausweises und Versand an die Ausländerbehörde informieren.

Allerdings wird nicht jeder einzelne eAT oder Reiseausweis sofort an die
Ausländerbehörde geschickt. Der Versand erfolgt gesammelt, so dass
zwischen Ihrer Information und dem tatsächlichen Eingang bei der
Ausländerbehörde 2-3 Wochen liegen können.

Um unnötige Wartezeit zu vermeiden, sprechen Sie bitte nicht ohne Termin vor.
Ihre Ausländerbehörde wird Sie schriftlich zur Abholung des eAT oder eRA einladen.

Vielen Dank!

Letzte Aktualisierung: 11.11.2022

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