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Ausländerbehörde

Bitte besuchen Sie die Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Sie finden die Person, die für Sie zuständig ist, in den Dienstleistungen unter Sie haben Fragen?

Der Rheinisch-Bergische Kreis ist für alle ausländerrechtlichen Fragen der im Kreisgebiet lebenden Ausländer zuständig. Kreisangehörige Kommunen sind Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath und Wermelskirchen. Ausländische Mitbürger können ihre Anliegen unmittelbar bei der Ausländerbehörde vortragen.

Öffnungszeiten:

Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ihren Termin können Sie bequem über die  Online-Terminvereinbarung beantragen. Sollten Sie Ihr Anliegen dort nicht finden können, können Sie auch gerne per E-Mail oder telefonisch mit uns Rücksprache halten.
Alle Informationen zu den notwendigen Behördengängen, Terminvereinbarungen und Ansprechpartner im Rahmen der Ukraine-Krise finden Sie  hier.

E-Mail: Auslaenderbehoerde@rbk-online.de
Tel.: 02202-13-2914 Allgemeine Ausländerangelegenheiten, EU-Bürger und Familienangehörige
Tel.: 02202-13-2916 Asyl / Duldung


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