Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Geburt oder durch das Stellen eines Antrags erworben werden.
Im Folgenden werden die unterschiedlichen Möglichkeiten dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage einem ständigen Wandel unterworfen ist.
Es kann daher sein, dass die folgenden Informationen im Einzelfall nicht mehr zutreffend sind, da sich die Erlasslage geändert hat.
Zudem können wegen der Komplexität der Materie nicht alle Einzelfälle dargestellt werden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne bei Fragen unter den angegebenen Rufnummern zur Verfügung.
Im Folgenden werden die unterschiedlichen Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgeführt. Durch Anklicken der einzelnen Punkte unter "Verwandte Dienstleistungen" werden Ihnen weitere Informationen gegeben.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Antrag
- Die Anspruchseinbürgerung
- Die privilegiere Einbürgerung (Einbürgerung über den deutschen Ehegatten)
- Die Ermessenseinbürgerung
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
- zum Zeitpunkt der Geburt besitzt ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit
- zum Zeitpunkt der Geburt besitzen beide Elternteile eine ausländische Staatsangehörigkeit
Unterlagen
Informationen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Broschüre "Erforderliche Unterlagen"
Sie können die Einbürgerungsanträge bei den kreisangehörigen Kommunen (Ausnahme Bergisch Gladbach) abgeben. Die Anträge werden dann zur weiteren Bearbeitung an die Einbürgerungsbehörde des
Rheinisch-Bergischen Kreises, Kreishaus Gronau weitergeleitet.
Ihr zuständiges Bürgerbüro oder Standesamt finden Sie unter "Verwandte Services".