Automatischer Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Geburt und Optionspflicht
Unter welchen Voraussetzungen wird die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erworben und wann bin ich optionspflichtig?
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erworben.
Nähere Informationen zum automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und zu dem Begriff "Optionspflicht" finden Sie in der Broschüre "Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt und Optionspflicht".
Rechtliche Grundlagen
§ 4 Absatz 1 und 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 29 StAG (Optionspflicht)
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