Die letzten Kommunalwahlen fanden in Nordrhein-Westfalen am 13.09.2020 statt. Die Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis werden bei einer Kommunalwahl aufgerufen, ihre Vertreter im Kreis- und Gemeinderat sowie ihren Bürgermeister zu wählen. Da die Wahl zum Landrat im Herbst 2017 und damit in der zweiten Hälfte der Wahlperiode stattgefunden hat, steht die Wahl zum Landrat wieder mit der Kommunalwahl 2025 an.
Informationen zur Kreistagswahl
Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises besteht aus 54 Vertretern. Hiervon werden 27 direkt in den jeweiligen Kreiswahlbezirken gewählt, die andere Hälfte gelangt über die Reservelisten der Parteien und Wählergruppen in den Kreistag. Durch mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Anzahl der Vertreter aus den Reservelisten noch nach oben verändern.
Kreiswahlbezirke
Das Wahlgebiet Rheinisch-Bergischer Kreis ist in 27 Wahlbezirke einzuteilen. Die Einteilung der Wahlbezirke nimmt der Kreiswahlausschuss vor. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Eine Übersicht über die Kreiswahlbezirke finden Sie unten unter Broschüren. Dort ist auch ein Straßenverzeichnis hinterlegt. Informationen finden Sie auch im Geoportal des Kreises.
Wahlvorschläge
Bewerber für die Direktwahl in einem Kreiswahlbezirk können von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen vorgeschlagen werden. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt. Wahlvorschläge waren bis spätestens 27.07.2020, 18 Uhr, dem Kreiswahlleiter vorzulegen. Der Kreiswahlausschuss hat anschließend über die Zulassung entschieden. Die Bewerberinnen und Bewerber (Wahlvorschläge) können Sie der Bekanntmachung der Wahlvorschläge (siehe unten unter Broschüren) entnehmen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlbenachrichtigung
Allen Wahlberechtigten geht rechtzeitig vor der Wahl durch ihre Wohngemeinde eine Wahlbenachrichtigung zu, die auf das zuständige Wahllokal hinweist. Es kann während der landeseinheitlichen Wahlzeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr jederzeit aufgesucht werden. Für den Ablauf sorgt dort der Wahlvorstand.
Stimmzettel
Für jeden der 27 Kreiswahlbezirke ist ein Stimmzettel herzustellen. Die linke Seite enthält die Namen der Direktkandidaten im jeweiligen Wahlbezirk. Auf der rechten Seite sind kreisweit die ersten 3 Namen der Reserveliste einer jeden Partei oder Wählergruppe angeführt.
Stimmrecht
Für die Wahl zum Kreistag hat der Wähler/die Wählerin eine Stimme. Mit dieser wählt man den Direktkandidaten seines Kreiswahlbezirks. Mit der Stimme entscheidet man sich gleichzeitig für die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe, die den Direktkandidaten nominiert hat. Die Stimmen werden nach dem Verhältniswahlrecht gewichtet, d.h. alle Stimmen finden hier anteilmäßig Berücksichtigung. Für die Gemeinderatswahl gilt das gleiche Verfahren.
Stimmabgabe
Der Wahlvorstand händigt für die Kommunalwahlen 3 Stimmzettel aus (Kreistag, Rat, Bürgermeister). Weitere Abstimmungen, z.B. zum Integrationsrat, sind möglich. Um Verwechslungen zu vermeiden, aber auch um die Auszählung zu vereinfachen, unterscheiden sich diese Stimmzettel farblich. Mit den Stimmzetteln geht man in die Wahlkabine und gibt jeweils sein Votum ab. Anschließend faltet der Wähler/die Wählerin die Stimmzettel in der Weise, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Nachdem der Wahlvorstand die Stimmabgabe in den Wählerlisten vermerkt hat, sind die Stimmzettel sodann in die Wahlurne zu werfen. Damit ist für den Wähler/die Wählerin der eigentliche Wahlakt beendet.
Briefwahl
Alternativ zur Stimmabgabe im Wahllokal besteht für den Wähler/die Wählerin die Möglichkeit, bereits einige Zeit vor dem eigentlichen Wahltag durch Briefwahl abzustimmen. Einen entsprechenden Antragsvordruck enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl kann bei der Wohngemeinde auch per E-Mail oder auf deren Homepage beantragt werden.
Auszählung
Die Auszählung erfolgt nach einem festen Schema durch die Wahlvorstände in den einzelnen Wahllokalen. Die Wahlvorstände beginnen mit der Auszählung unmittelbar nach Schließung der Wahllokale ab 18.00 Uhr. Die Reihenfolge der Auszählung ist exakt vorgegeben: Kreistagswahl, Bürgermeisterwahl, Ratswahl. Die Ergebnisse der Kreistagswahl werden über die Gemeindebehörde an den Kreiswahlleiter übermittelt. Anhand der Stimmen für die Kreistagswahl stellt der Kreiswahlleiter die direkt gewählten Vertreter in den 27 Wahlbezirken fest. In den Kreistag gelangt derjenige, der die meisten Stimmen im jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigen konnte. Eine absolute Mehrheit ist hier nicht erforderlich. Ferner ermittelt der Kreiswahlleiter anhand des Verhältniswahlrechts die Vertreter, die über die Reserveliste in den Kreistag gelangen.
Kreiswahlleiter
Das Amt des Kreiswahlleiters übt Kreisdirektor Dr. Erik Werdel aus. Stellvertretender Kreiswahlleiter ist der Leiter des Amtes für Rechungsprüfung, Kommunalaufsicht und Kreistagsangelegenheiten Bernhard Schilde. Mit der organisatorischen Abwicklung der Aufgaben des Kreiswahlleiters ist die Kommunalaufsicht beauftragt, die damit gleichzeitig die Funktion des Kreiswahlamtes ausübt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreiswahlamtes stehen Ihnen während der allgemeinen Dienstzeiten für alle Fragen rund um die Wahl zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie das Kreiswahlamt auch persönlich aufzusuchen. Damit für Ihren Besuch im Kreishaus ausreichend Zeit zur Verfügung steht, sollte ein Termin vereinbart werden.
Rechtsgrundlagen
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung.
Wahlergebnisse
Alle Kommunalwahlgebnisse der letzten Jahre können hier eingesehen werden.