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Lebensmittel - Registrierung von Landwirten, die Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs erzeugen

Hier finden Sie Informationen zur Registrierpflicht.


Landwirte, die Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (auch Obst und Gemüse) erzeugen, müssen die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, bei der zuständigen Behörde zwecks Registrierung melden (siehe Rechtsgrundlage weiter unten). Diese Verpflichtung gilt insbesondere dann, wenn Obst und Gemüse erzeugt wird, das überwiegend roh verzehrt wird.

Diese Registrierung der Betriebe und die Kooperation der Lebensmittelunternehmer sind erforderlich, damit die zuständigen Behörden die amtlichen Kontrollen wirksam durchführen können.
Hier finden Sie den Meldebogen für Ihre Registrierung:

Rechtliche Grundlagen

Artikel 6 der Verordnung über Lebensmittelhygiene der
europäischen Gemeinschaft (EG) Nr. 852/2004
Letzte Aktualisierung: 09.07.2024

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