Lebensmittelüberwachung
Aufgaben und Dienstleistungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Rheinisch-Bergischen Kreis
Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat folgende wichtige Aufgaben:
1. Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika
2. Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und Irreführung
Um diese Ziele sicherzustellen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Betriebe kontrolliert und beraten
- Proben entnommen
- Proben untersucht
- Festgestellte Mängel werden verfolgt und abgestellt.
- Wenn notwendig werden Bußgeld- und Strafverfahren eingeleitet und Betriebe geschlossen
Während die gewerblichen Betriebe sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung einer gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Kontrolle unterzogen werden, bietet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt für die Verbraucher und die Betriebe auch weitergehende Serviceleistungen:
a. Beratung der Gewerbebetriebe z.B. bei der Planung, beim Umbau oder während des laufenden Betriebes
b. Auskünfte über lebensmittelrechtliche Vorschriften
c. Informationen über warenkundliche Themen und aktuelle Probleme im Zusammenhang mit Lebensmitteln: Zum Beispiel Informationen und Auskünfte zu Zusatzstoffen, Gentechnik oder Allergenkennzeichnung
d. Bearbeitung von Beschwerden über Betriebe oder Produkte
Details zu den Dienstleistungen der Lebensmittelüberwachung finden Sie rechts unter "Verwandte Services"
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