Elternbeiträge
Was kostet der Betreuungsplatz für mein Kind?
Auch wenn die Förderung eines Betreuungsplatzes größtenteils durch das Land bzw. das Amt für Famile und Jugend übernommen wird, beteiligen Sie sich als Eltern gegebenenfalls an den Kosten. Sowohl die Höhe der Förderung als auch die der eigenen Beiträge sind per Satzung festgelegt. Die Beiträge staffeln sich nach dem Familieneinkommen, dem Alter des Kindes und dem Betreuungsumfang.
Hierbei spielt es aber keine Rolle, ob die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertagesstätten stattfindet.
Wichtig zu wissen:
Neben dem monatlichen Elternbeitrag beteiligen Sie sich auch an den Kosten für die Verpflegung Ihres Kindes während der Betreuungszeit. Dies ist jeweils über einen privaten Betreuungsvertrag mit der Kindertagesstätte oder der Tagespflegeperson geregelt.
Sie können hierfür einen Antrag auf Bildung- und Teilhabe stellen und unterstützt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Verwandte Services.
Sollten Sie Fragen zu den Elternbeiträgen haben, können Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner im Amt für Familie und Jugend wenden.
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