Das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) setzt den Rahmen für die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland.
Mit den Integrationskursen wird ein Grundangebot zur Integration für zugewanderte Menschen vorgehalten. Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Im Sprachkurs wird der Wortschatz, der zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigt wird, erlernt. Der Orientierungskurs informiert über das Leben in Deutschland und vermittelt Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte des Landes. Ziel des Integrationskurses ist es, ein Sprachniveau der Stufe B1 (ausreichende deutsche Sprachkenntnisse) zu erreichen sowie den Test „Leben in Deutschland“ zu bestehen.
Die Berechtigungsscheine für die Teilnahme an den Integrationskursen werden u.a. durch die
Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises erteilt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter den Telefonnummern 0 22 02 13 67 97 oder 0 22 02 13 62 89
sowie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/deutschlernen-node.html
Auf der Internetseite des Bundesamtes befindet sich auch eine Suchmaschine, mit deren Hilfe Sie einen Kursträger in Ihrer Wohnortnähe finden können. Auch Informationen in Ihrer Heimatsprache sind dort hinterlegt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sprechen Sie uns an! Bitte vereinbaren sie einen Termin unter den Telefonnummern 0 22 02 13 67 97 und
0 22 02 13 62 89 oder per E-Mail: ausländerbehoerde@rbk-online.de